Unter der Schlagzeile „Berlin holt sich sein Wasser zurück“ titelt der Tagesspiegel am 16. Mai und stellt heraus, dass jetzt auch Klaus Wowereit den Deal abgesegnet hat. 645 Millionen einschliesslich „Nebenkosten“ soll der Energieriese erhalten. Finanziert werden soll dieser Rückkauf haushaltsneutral über die landeseigene Investitionsbank (IBB). Während diese Möglichkeit der haushaltsneutralen Fianzierung bereits vor 2 Jahren vom Verfasser und Urheber des Volksgesetzes, Thomas Rudek, aufgezeigt wurde, gibt es zu der jetzigen Verfahrensweisen einen wichtigen Unterschied. Für Rudek wäre der Zeitpunkt für Rückkaufverhandlungen erst dann sinnvoll, wenn die Verträge zuvor von dem Verfassungsgericht im Rahmen einer Organklage geprüft worden wären. Auch ist es völlig unverständlich, dass Finanzsenator Ulrich Nußbaum nicht die Prüfung der Verträge durch die EU-Kommission abwartet. „Solange die Vertragsprüfung durch die EU-Kommission noch nicht abgeschlossen ist und auch der Sonderausschuss des Abgeordnetenhauses seine Arbeit noch nicht beendet hat, ist die Eilbedürftigkeit nicht nachvollziehbar. Auch ist diese Vorgehensweise verfassungsrechtlich äußerst bedenklich. Die Exekutive schafft Fakten und unterläuft somit den parlamentarischen Prüfauftrag des Volksgesetzes“, so die Juristin Sabine Finkenthei, die den Volksentscheid von Anfang an begleitet hat und den Arbeitskreis unabhängiger Juristen zur Vertragsanfechtung koordiniert. Die Konsequenzen einer Anfechtung der Verträge für eine kostengünstige Rekommunalisierung hatte Prof. Keßler auf der 6. Sitzung des Sonderausschusses aufgezeigt.
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