Kaum zu glauben, was im ersten Nachrichtenblock der rbb-Abendschau berichtet wird. Die grüne Abgeordnete Heidi Kosche, damals von Thomas Rudek dem Wassertisch-Plenum als Vertrauensperson des Volksbegehrens vorgeschlagen worden, vergleicht sich mit dem Berliner Senat. Kosche hatte als Abgeordnete gegen den Senat auf vollständige Einsicht aller Akten zur Teilprivatisierung der Wasserbetriebe vor dem Verfassungsgericht geklagt. Der Verfassungsgerichtshof hatte entschieden, dass der Senat nicht pauschal die Akteneinsicht verweigern darf, sondern gesondert für jede Akte einzeln entscheiden muss und die Verweigerung im Einzelfall begründen muss. Das Vorgehen der Abgeordneten Kosche umfasst auch die interne Korrespondenz der Behörden und der Senatskanzleien. Dieser sogenannte „Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung“ ist verfassungsrechtlich normiert. Die Wasserbürger bedauern, dass die Abgeordnete Kosche dem Vergleich zugestimmt hat. Hier können Interessierte die Tonspur der rbb-Meldung hören.