Presseschau: Investoren klagen in Karlsruhe gegen Wasserverträge-Gesetz

Da scheint es hinter den Kulissen mächtig zu brodeln! Offensichtlich weigert sich der Senat zu Zahlungen, die sich aus nicht veröffentlichten Geschäftsabmachungen beziehen. Denn warum sollten die Profiteure RWE und Veolia ansonsten vor Gericht ziehen, wenn sie durch das Verhalten des Senats keinen Grund hätten? Wer Anwälte bezahlt und eine Klage vor unserem höchsten Gericht anstrebt, der muss einen Anlaß haben! Und der Senat hat Recht, wenn er den Konzernen das verweigert. Denn nach § 4 des Volksgesetzes sind Forderungen unwirksam, wenn diese auf Geschäftsgrundlagen beruhen, die nicht veröffentlicht wurden. Nur zur Erinnerung: Wenn Bürger sich auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen und sich herausstellt, dass die Behörden nicht alles offen gelegt haben, dann hat das keine Folgen. Beim Wassergesetz wird Geheimniskrämerei bestraft! So muss es sein.

Zur Pressemitteilung der Wasserbürger

 

Berliner Wasserverträge: RWE und Veolia klagen für mehr Rechtssicherheit

Berliner Morgenpost

Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wollen die privaten Anteilseigner der Berliner Wasserbetriebe Klarheit in die Offenlegung der Wasserverträge bringen. RWE und Veolia sind die Formulierungen zu der im Gesetz festgehaltenen Veröffentlichungspflicht

Offenlegung: RWE und Veolia klagen gegen Wasser-Gesetz

Berliner Morgenpost

Die privaten Anteilseigner der Berliner Wasserbetriebe wehren sich beim Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz zur Offenlegung der Wasserverträge. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde beim höchsten deutschen Gericht in Karlsruhe wollen die

Rechtsunsicherheit: Verfassungsklage gegen Offenlegung der Wasserverträge

Berliner Morgenpost

Die privaten Anteilseigner der Berliner Wasserbetriebe (BWB), RWE und Veolia, haben vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur vollständigen Offenlegung von Geheimverträgen des Unternehmens eingelegt.

Investoren klagen gegen Wasser-Verträge

Welt Online  ‎

Die Anteilseigener RWE und Veolia ziehen gegen das Gesetz über die Berliner Wasserverträge vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Das im vergangenen Jahr per Volksentscheid angenommene Gesetz sei missverständlich und nicht eindeutig,

Wassergesetz kommt vors Bundesverfassungsgericht

Berliner Morgenpost

Das per Volksentscheid beschlossene Gesetz zur Wasserverträge-Offenlegung kommt vor das Bundesverfassungsgericht. Die privaten Mitbesitzer der Berliner Wasserbetriebe BWB, Veolia und RWE, halten das Gesetz für verfassungswidrig.

Investoren klagen in Karlsruhe gegen Wasserverträge-Gesetz

Berliner Morgenpost

Berlin – Der Streit um die Berliner Wasserverträge geht in eine neue Runde. Die Gesellschafter RWE und Veolia wollen nun durch den Gang zum Bundesverfassungsgericht verhindern, dass sie weitere Dokumente wie E-Mails, Briefe und interne Beschlüsse auf

Berlin: Gesellschafter der Wasserbetriebe klagen erneut

Tagesspiegel

Erst stimmten sie der Offenlegung der Wasserverträge mit dem Land Berlin zu, jetzt fechten sie das entsprechende Gesetz plötzlich an: RWE Aqua und Veolia Wasser sind vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Die beiden Eigentümer von zusammen etwa der

RWE und Veolia klagen gegen Offenlegung der Wasserverträge

Rundfunk Berlin-Brandenburg

Die privaten Anteilseigner der Berliner Wasserbetriebe, RWE und Veolia, klagen gegen das Gesetz zur vollständigen Offenlegung der Wasserverträge. Das teilte beide Unternehmen am Montag mit. Die Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht

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