Mitten ins Schwarze: Daniel Buchholz (MdA SPD) bringt Licht ins Dunkel

Mitten ins Schwarze: Daniel Buchholz (MdA SPD) bringt Licht ins Dunkel

Während der Sonderausschuss noch braucht, um in Gang zu kommen, hat der Abgeordnete und umweltpolitische Sprecher der Berliner SPD-Fraktion bereits mit einer kleinen Anfrage zu der vertraglich vereinbarten Schiedsgerichtsbarkeit bereits Licht ins Dunkel bringen können. Nur zur Erinnerung: Wenn in der Öffentlich-Privaten-„Partnerschaft“ mal die Fetzen fliegen, dann wird auf das Modell der „Sozialpartnerschaft“ zurückgegriffen und die Privaten regeln das untereinander im Rahmen eines Schiedsgerichtsverfahrens. Und selbstverständlich finden auch diese Verhandlungen unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt. Hinzugezogen wird lediglich ein Schlichter bzw. ein Schiedsrichter, der vor allem eines mitbringen sollte: Betriebswirtschaftlichen Sachverstand.

Nun stellten sich zu dieser Form der geheimen Konfliktregulierung gleich mehrere Fragen, angefangen von der Anzahl solcher Streitfälle bis hin zu den Streitwerten, die zum Gegenstand der Auseinandersetzung erhoben wurden. Auch die Frage, von welchen Experten sich die Konzerne und das Land Berlin vertreten lassen, ist wichtig und wurde vom Abgeordneten gestellt.

Die Antwort des Senats fiel überrschaschend aus: Bisher gibt es „nur ein Schiedsverfahren und dieses ist zurzeit noch nicht abgeschlossen“. Gestritten wird um einen Ausgleichsanspruch in Höhe von 340 Millionen €, den die privaten Anteilseigner gerne hätten, „für angebliche wirtschaftliche Nachteile der privaten Investoren aufgrund der vom Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin festgestellten Teilnichtigkeit des ursprünglichen Teilprivatisierungsgesetzes. Die Anspruchsgrundlage ist § 23.7 des Konsortialvertrages.“

Thilo Sarrazins investorenfreundliche Entscheidung beim Streit um Kosten der Straßenentwässerung

Auch um die Kosten der Straßenentwässerung gab es seit 2001 eine gerichtliche Auseinandersetzung zwischen dem Land Berlin und den teilprivatisierten BWB. Diese Streitigkeit fiel in die Zuständligkeit des Berliner Verwalltungsgerichts, welches das Land Berlin zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 315,6 Mio € (Urteil vom 12.02.2007) verdonnerte. Zur Begleichung des Betrages hatte der Ernährungs- und Integrations“experte“ Thilo Sarrazin, der damals auch noch als Finanzsenator agi(ti)erte, die Idee, sich das Geld direkt bei den Wasserbetrieben zu holen, indem er eine Kapitalherabsetzung durchsetzte. Davon profitierten auch die privaten Anteilseigner: Um das Anteilsverhältnis am Unternehmen nicht zu verändern, erfolgte eine Kapitalentnahme in Höhe von insgesamt 526 Mio. €, aufgeteilt in 50,1% für das Land Berlin und 49,9% für die privaten Gesellschafter.

Zur Vermeidung einer neuerlichen gerichtlichen Auseinandersetzung um die Kosten der Straßenentwässerung scheint es weitere Verhandlungen zu geben.

Verhandlungen über die Tarifwirksamkeit von „Sonderposten“

Das Land Berlin möchte die „Sonderposten“ von den ansatzfähigen Kosten abziehen, was sich tarifdämfend auswirkt. Gleichzeitig wird damit der Spielraum für eine Konzessionsabgabe bzw. Sondernutzungsentgelt erhöht – die die BWB ausschließlich an das Land Berlin entrichten müsste – ohne den Kunden übermäßig zu belasten. Die Privaten sind gegen solche Maßnahmen, da dadurch ihr Gewinn geschmälert würde.

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