PM Wasserbündnis kritisiert Abschlussbericht des Sonderausschusses / Frist für Organklage beginnt mit heutiger Plenardebatte

PM Wasserbündnis kritisiert Abschlussbericht des Sonderausschusses / Frist für Organklage beginnt mit heutiger Plenardebatte (17. Januar 2013)

Berlin, 17.01.2012. Ein Berliner Wasserbündnis, bestehend aus Alexander Kraus (GF Bund der Steuerzahler Berlin), Peter Ohm (GF des Verbands Deutscher Grundstücksnutzer), Stefan Richter (GF der GRÜNEN LIGA Berlin), Ingo Schulze (Schriftsteller und Direktor der Abteilung Literatur der Akademie der Künste, Rechtsanwalt Olav Sydow und der Volljuristin Sabine Finkenthei (Ansprechpartner für den Arbeitskreis unabhängiger Juristen) und Thomas Rudek (Ansprechpartner für die Berliner Wasserbürger) haben an alle Abgeordnete des Berliner Abgeordnetenhauses ein Schreiben gerichtet, in dem vor allem der Abschlussbericht des Sonderausschusses zur Prüfung der Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe massiv kritisiert wird. Vorgeworfen wird vor allem, dass die während der Ausschusssitzungen dargestellten Möglichkeiten und Präzisierungen einer Vertragsanfechtung über eine Organklage im Abschlussbericht abgewertet und völlig heruntergespielt werden, obwohl mehrere Juristen vor dem Sonderausschuss einer Organklage hohe Erfolgsaussichten eingeräumt haben.

Ein von Seiten des Sonderausschusses beim Wissenschaftlichen Parlamentarischen Dienst in Auftrag gegebenes Gutachten vermittelt eine  andere Rechtsauffassung. Hierzu bemerken die Verfasser des Briefes an die Abgeordneten: „Auch hat die Rechtsmeinung des WPD keine rechtliche Wirkung und Relevanz, solange diese nicht von einem Gericht bestätigt worden ist,  oder mit anderen Worten: Ein Rechtsgutachten kann und sollte nicht als Ersatz für die Rechtsprechung der Gerichte angeführt werden, schon gar nicht, wenn es um derart bedeutsame offene Rechtsfragen wie in dem hier vorliegenden Fall geht!“ (Brief v. 14.1., Seite 3).  Auch ein separates Schreiben von Rechtsanwalt Olav Sydow (AKJ), in dem er die Mitglieder des Sonderausschusses bat, den Inhalt des Abschlussberichts um wichtige Aspekte zu den Möglichkeiten der Vertragsanfechtung zu ergänzen, fand im Abschlussbericht keinen Niederschlag. Rechtsanwalt Olav Sydow befürchtet für die Plenardebatte, „dass viele Abgeordnete über die Bedeutung und die Möglichkeiten, die sich durch ein Organstreitverfahren politisch und juristisch eröffnen, weder ansatzweise noch umfassend durch den Bericht informiert werden.
Das ist insbesondere vor dem Hintergrund bedauerlich, da die Kernaufgabe des volksgesetzlichen Prüfauftrages ja darin bestand, die Möglichkeiten der gerichtlichen Vertragsanfechtung aufzuzeigen und herauszustellen!“

Thomas Rudek bewertet den Abschlussbericht unter strategischen Gesichtspunkten: „Der Bericht entspricht der Strategie des Information Overkill. Es werden allerlei belanglose Infos präsentiert. Dann sind auch noch als Anhänge Stellungnahmen vom Wassertisch, von zwei Vertrauenspersonen wie von einem Prozessbeobachter von Transparency International beigefügt, so dass fälschlicherweise der Eindruck erweckt wird, jeder hat sich zu Wort gemeldet. Doch die beigefügten Stellungnahmen haben a) keine Prozessreleanz, sind also für eine gerichtliche Vertragsanfechtung völlig unbedeutend und b) beziehen sie sich inhaltlich nicht auf den Abschlussbericht.“

Perspektivisch verweist die Juristin Sabine Finkenthei darauf, dass die sechs-Monats-Frist für ein Organstreitverfahren erst dann beginnt, wenn sich das Plenum des Abgeordnetenhauses mit dem Abschlussbericht des Sonderausschusses auseinandersetzt: „Erst nach Beendigung der Arbeit des Sonderausschusses und der Aussprache im Plenum befinden sich alle Abgeordneten in der Lage, sich über die Möglichkeiten der Vertragsanfechtung zu informieren bzw. innerhalb der vorgegebenen Frist weitere Informationen einzuholen, um dann beispielsweise wegen der Verletzung des Budgetrechts ein Organstreitverfahren zu initiieren,“ so Finkenthei. „Darum erhält der Informationsgehalt des Abschlussberichts so eine zentrale Bedeutung und wir bedauern zutiefst, dass auch die offenen juristischen Fragen im Abschlussbericht weder aufgegriffen noch herausgestellt worden sind. Es soll offensichtlich unterbunden werden, diese grundlegenden ungeklärten Rechtsfragen einer abschließenden gerichtlichen Klärung zuzuführen.“ „Bei allem Verständnis für die Berichterstattung über die Baustelle Flughafen“, so Finkenthei, „darf die in dreistelliger Höhe Millionen verschlingende Baustelle der Teilprivatisierungsverträge in der Berichterstattung nicht untergehen“.

Die Plenardebatte im Abgeordnetenhauses über den Abschlussbericht des Sonderausschusses findet heute, am 17.01.2013, statt.

LINK zum Wasserbündnis-Brief an die Berliner Abgeordneten v. 14.01.2013
LINK zur AKJ-Stellungnahme (RA Olav Sydow) vom 21.12.2012
LINK zum Abschlussbericht des Sonderausschusses

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PM Schiedsverfahren unterspült Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts

Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts gegen den Berliner Wasserbetrieben steht auf wackligen Füßen – Staatssekretärin Sudhof schließt Schiedsverfahren mit einem Streitwert von 280 Mio. € nicht aus!

Berlin, 02.01.2013. Die Offenlegung der ursprünglich geheimen Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe zwischen dem Land Berlin und den privaten Anteilseignern RWE Aqua und Veolia Wasser hat die Ursachen für die hohen Wasserpreise in Berlin aufgedeckt: Neben einer vertraglich zugesicherten Gewinnausfallgarantie wie der disproportionalen Gewinnverteilung, nach der die privaten Anteilseigner weit aus mehr als die Hälfte der Gewinne aus dem Berliner Wassergeschäft abgeschöpft haben, während sich das Land Berlin als Mehrheitseigner mit weniger begnügen musste, ist auch den bisherigen und den zu erwartenden vertraglich vorgesehenen Schiedsverfahren eine preistreibende Funktion beizumessen, wie Frau Dr. Sudhof, Staatssekretärin des parteilosen Finanzsenators Nußbaum, bereits auf der 17. Sitzung des Sonderausschusses zur Prüfung der Wasserverträge einräumte. Bereits den beiden ersten geheimen Schiedsverfahren lag ein Streitwert von 400 Mio. € zugrunde. Zur Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts prognostizierte die Staatssekretärin:

„Wenn das Bundeskartellamt sich durchsetzt und es zu einer Wasserpreissenkung infolge der Entscheidung des Bundeskartellamtes kommt, haben wir ein weiteres Schiedsverfahren mit einem potenziellen Streitwert von 280 Millionen Euro.“[1]

Von dieser Prognose unberührt ist der Ausgang des Rechtsstreits vor den Gerichten. Selbst wenn die Berliner Wasserbetriebe den Prozess gegen das Bundeskartellamt verlieren sollten und die Preissenkungsverfügung gerichtlich für rechtens erklärt wird, stellt sich die Frage, ob die Kosten der Preissenkungsverfügung durch einen Gewinnverzicht sowohl vom Land Berlin als auch vom verbleibenden privaten Teilhaber Veolia Wasser zu tragen sind. Der verbleibende private Teilhaber Veolia wird im Rahmen des vertraglich vorgesehenen geheimen Schiedsverfahrens durchzusetzen versuchen, dass die Kosten der Preissenkungsverfügung allein vom Land Berlin zu tragen sind und nicht anteilig verrechnet werden zu Lasten der privaten Gewinnerzielung.

Der „Arbeitskreis unabhängiger Juristen“ (AKJ) plädiert dafür, auch geheime Schiedsver­fahren verfassungsrechtlich auf den Prüfstand zu stellen, da die Streitwerte in den vorliegenden Fällen der Wasserbetriebe eine Größenordnung erreicht haben, die das parlamentarische Budgetrecht entscheidend verletzen. So stellte Rechtsanwalt Olav Sydow vom AKJ sowohl in der Anhörung als auch in einer Stellungnahme zum Abschlussbericht des Sonderausschusses deutlich heraus:

„Durch die Übertragung der Zuständigkeit auf ein Schiedsgericht ist die Möglichkeit einer parlamentarischen Kontrolle des Verwaltungshandelns ausgeschlossen und die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung nicht mehr in ausreichendem Maß sichergestellt. Da etwaige Schiedsverfahren vertraulich sind, haben die Parlamentarier keine Möglichkeit, die Prozessführung durch den Senat zu beobachten und nach Abschluss des Verfahrens zu überprüfen. Nach der Schiedsvereinbarung sind die Öffentlichkeit und das Parlament noch nicht einmal darüber zu informieren, ob überhaupt ein Schiedsverfahren durchgeführt wird, so dass das Handeln des Senats der parlamentarischen Kontrolle völlig entzogen ist. Die gegenseitige Kontrolle der Staatsorgane ist jedoch ein wesentliches Verfassungserfordernis, das sich aus dem Gewaltenteilungsprinzip in Artikel 20 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz ergibt. Schließlich verlangen auch das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip einen gewissen Grad an Transparenz und Öffentlichkeit bei gerichtlicher Kontrolle.“[2]

Für Juristin Sabine Finkenthei, die den AKJ seit dem Bestehen koordiniert, steht fest,

„dass die Vertragsparteien im Rahmen der Änderungsvereinbarungen Regelungen getroffen haben, die unbestimmt und auslegungsoffen abgefasst worden sind, so dass anschließende Auslegungsstreitigkeiten schiedsgerichtlich beigelegt werden müssen. Hier sind auch vorsätzlich juristisch äußerst trickreiche Hebel installiert worden, um den Cash flow der privaten Anteilseigner noch einmal zusätzlich zu optimieren. Daher sollte es im ureigensten Interesse aller Berliner Abgeordneten liegen, auch diese Schiedsverfahren im Rahmen eines Organstreitverfahrens von dem zuständigen Berliner Verfassungsgericht klären zu lassen. Das ist eine einmalige Gelegenheit“.

Entsprechend hat der AKJ auf dieses verfassungsrechtlich bedenkliche Konstrukt bereits in seinem Leitfaden „Nichtigkeit der Berliner Wasserverträge und ihre Geltendmachung“ hingewiesen.

Thomas Rudek (Verfasser und Sprecher des ersten gewonnen Volksentscheids in Berlin zur Offenlegung der Geheimverträge bei den teilprivatisierten Berliner Wasserbetrieben)

Tel.: 030 / 261 33 89 (AB) / Mobil: 01578 / 59 261 89.


[1] StS Dr. Sudhof, Wortprotokoll 17/12 vom 21. September 2012, S. 15 f., zitiert auch in der Entwurfsfassung des Abschlussberichts, S. 50

[2] RA Olav Sydow, Stellungnahme zum Abschlussbericht des Sonderausschusses, S. 4

Abschlussbericht weist erhebliche Defizite auf – Arbeitskreis unabhängiger Juristen unterbreitet Verbesserungsvorschläge

Berlin 27.12.2012. Am 28.12.2012 ist es soweit: Der Sonderausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses wird nach einer knapp einjährigen Tätigkeit  den Abschlussbericht mit den gesonderten Stellungnahmen der Oppositionsfraktionen fertigstellen. Diese Endfassung ist die Grundlage für die Plenardebatte am 17.1.2013.

Auf mehrmalige Nachfragen erhielten die Wasserbürger am 14.12.2012 eine Entwurfsfassung des Abschlussberichts. Nach detailiierter Analyse durch den Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ) wurde offenbar, dass die Darstellung im Entwurf des Berichts keineswegs als eine objektive Zusammenfassung zu klassifizieren ist, sondern leider den Eindruck vermittelt, dass durch das Ausblenden wichtiger Hinweise zur gerichtlichen Anfechtung der Verträge dem Auftrag des Volksgesetzes nach einer unabhängigen Prüfung nicht entsprochen wird. Daher hat Rechtsanwalt Olav Sydow im Namen des AKJ den Abgeordneten des Sonderausschusses am 21.12.2013 eine Stellungnahme per e-mail und per fax zugestellt, in der eine Korrektur und Vervollständigung des Abschlussberichts gefordert wird.

Unabhängig von dieser Kritik am Abschlussbericht war die Arbeit des Sonderausschusses nicht umsonst: Nach Auffassung des AKJ hat der Sonderausschuss durch seine Anhörungen gezeigt, dass es zu vielen offenen wie strittigen Rechtsfragen höchst unterschiedliche Rechtsmeinungen gibt. Gerade „diese Pluralität“ unterschiedlicher Rechtsmeinungen sollte verantwortliche Politiker veranlassen, diese offenen Rechtsfragen einer abschließenden gerichtlichen Prüfung zuzuführen. Insbesondere die stritttige Rechtsfrage, ob die vertraglich zugesicherten Gewinnausfallgarantien zugunsten der privaten Konzerne das Budgetrecht des Parlaments verletzen, kann und sollte nicht auf der Ebene von Gutachten entschieden werden, sondern durch die hierfür zuständige Rechtsprechung der Gerichte, in diesem Fall durch eine Organklage vor dem Berliner Verfassungsgericht! Wie von mehreren Sachverständigen bestätigt worden ist, entsteht bei einer Organklage KEIN Prozesskostenrisiko! Des weiteren haben Juristen des AKJ ihre Bereitschaft erklärt, „ohne jeglichen Kostenrisiko für den oder die Antragsteller die Organstreitklage zu erarbeiten und die Vertretung vor dem Verfassungsgerichthof zu übernehmen“ (Sydow, AKJ-Stellungnahme, S.6).

Link zum Entwurf des Ausschussberichts
Link zur Stellungnahme des Arbeitskreises unabhängiger Juristen

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PM 13,50 € pro Person: Billige Gutschrift – 60 Mio. € Entlastung contra 427 Mio. Gewinnausschüttung

Billig abgespeist: Rückerstattung überhöhter Trinkwassertarife in Höhe von 13,50 € Person lenkt ab von sprudelnden Gewinnen / Non-Profit beim Lebensmittel Nummer Eins würde um ein vielfaches mehr entlasten!

Berlin, 11.12.2012. 60 Millionen Euro – um diesen Betrag wollen Regierungsfraktionen, der Berliner Senat und der Aufsichtsrat der Berliner Wasserbetriebe die Berliner Verbraucher für die Jahre 2012 und 2013 entlasten. Nach Angaben der Wasserbetriebe soll ein in Aussicht gestelltes Gutschriftverfahren, das über die Betriebskostenabrechnung abgewickelt wird, zu einer durchschnittlichen Entlastung in Höhe von lediglich 13.50 € pro Person führen. Das Gutschriftverfahren steht unter Vorbehalt der laufenden gerichtlichen Klärung hinsichtlich der Zuständigkeit des Bundeskartellamtes. Das Bundeskartellamt hatte gegenüber den Berliner Wasserbetrieben eine Preissenkungsverfügung erlassen, gegen die die Wasserbetriebe prozessieren. Zur Zeit wird auf Bundesebene das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (GWB) novelliert. „Wenn es im Rahmen der Novellierung gelingen sollte, die Zuständigkeit des Bundeskartellamts auch auf öffentliche Wasserversorger zu erweitern, dann wäre der Berliner Rechtsstreit mit dem Bundeskartellamt  überflüssig“, so die Juristin Sabine Finkenthei. „Allerdings ist leider bei der Diskussion nicht bedacht worden, die Zuständigkeit des Bundeskartellamts auch auf die Missbrauchskontrolle bei Abwassertarifen auszudehnen, so dass in diesem äußerst profitablen Geschäftsfeld für kommunale wie privatrechtlich organisierte Unternehmen der Wasserwirtschaft alles beim Alten bleibt“, so Sabine Finkenthei vom Arbeitskreis unabhängiger Juristen. Auch der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) spricht sich für eine entsprechende Zuständigkeitserweiterung des Bundeskartellamts aus!

In der Berichterstattung wird der Blick der Leserschaft auf eine Entlastung der Berliner in Höhe von 60 Mio. € gerichtet, während die Höhe der tatsächlichen Gewinne zu Lasten der Verbraucher und Gewerbetreibenden unterschlagen wird: Nach Angaben der Senatsverwaltung zur Mittelfristplanung der Gewinnabführung der Berliner Wasserbetriebe aus dem Mai dieses Jahres ist für die Jahre 2012 und 2013 eine Gewinnausschüttung in Höhe von 427 Mio. € beabsichtigt!

Würden sich die politisch Verantwortlichen zum Non-Profit-Prinzip durchringen und sich von der Gewinnerwirtschaftung bei der Wasserver- und –entsorgung verabschieden, dann hätte das bei der Zugrundelegung des Verteilungsschlüssels des Senats eine Entlastung in Höhe von knapp 100 Euro für jeden Berliner zur Folge! Die Entlastung für Gewerbetreibende und Unternehmen, die viel Wasser in Anspruch nehmen, würde um ein vilefaches höher ausfallen.

Um den Gewinnverzicht bei der Berliner Wasserversorgung durchzusetzen, müssten zuvor die Gewinngarantien in den vor dem Volksentscheid geheim gehaltenen und jetzt offen gelegten Teilprivatisierungsverträgen gerichtlich angefochten werden. Mehrere Juristen aus der Zivilgesellschaft haben in dem Leitfaden „Nichtigkeit der Teilprivatisierungsverträge und ihre Geltendmachung“ substanziell dargelegt, dass die vertraglichen Gewinngarantien das Budgetrecht des Parlaments verletzten. Dagegen könnten in einem ersten Schritt Abgeordnete mit einer Organklage vor dem Verfassungsgericht in Berlin klagen. In einem zweiten Schritt könnte dann eine zivilrechtliche Nichtigkeitsklage durchgeführt werden.

Thomas Rudek (Verfasser und Sprecher des ersten gewonnen Volksentscheids in Berlin zur Offenlegung der Geheimverträge bei den teilprivatisierten Berliner Wasserbetrieben)

Kontakt: Thomas Rudek
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PM 25.09.2012 – Berliner Regierungsfraktionen verzichten auf Preisanpassungsklausel beim RWE-Rückkaufvertrag / Absenkung des Trinkwassertarifs führt zu einer Absenkung des Gesamtwasserpreises von höchstens 6 %

Berliner Regierungsfraktionen verzichten auf Preisanpassungsklausel beim RWE-Rückkaufvertrag / Absenkung des Trinkwassertarifs führt zu einer Absenkung des Gesamtwasserpreises von höchstens 6 %

Berlin, d. 25.09.2012. Auf einer Pressekonferenz im Berliner Abgeordnetenhaus haben die Fraktionsvorsitzenden Raed Saleh (SPD) und Florian Graf (CDU) die jüngsten Beschlüsse ihrer Regierungsfraktionen vorgestellt: Der vom parteilosen Finanzsenators Dr. Ulrich Nußbaum vorgelegte Vertrag über den Rückkauf der RWE-Anteile an den teilprivatisierten Berliner Wasserbetrieben wird im Oktober unverändert parlamentarisch bestätigt werden. Der in einem offenen Brief der organisierten Bürgergesellschaft unterbreitete Vorschlag, den Rückkaufvertrag um eine Preisanpassungsklausel für den Fall einer erfolgreichen gerichtlichen Anfechtung der Teilprivatisierungsverträge von 1999 zu ergänzen, wurde von den Regierungsfraktionen nicht aufgegriffen 1).

Unabhängig vom Ausgang des laufenden Rechtsstreits zwischen den Wasserbetrieben und dem Bundeskartellamt soll der Frischwasserpreis in Berlin „langfristig“ um „mindestens“ 15 % gesenkt werden. Bezogen auf den Gesamtwasserpreis bedeutet diese Zielvorgabe unter Berücksichtigung sämtlicher Kostenstellen eine Absenkung des Gesamtwasserpreises von höchstens 6 %. Auf Nachfrage der Wasserbürger stellte Florian Graf (CDU) klar, dass nicht beabsichtigt ist, die Mindereinnahmen infolge niedriger Trinkwassertarife durch höhere Abwassertarife zu kompensieren.

Für das laufende Geschäftsjahr haben die Fraktionsvorsitzenden eine Entlastung aller Wasserkunden um 60 Millionen Euro beschlossen. Zum Vergleich: Der in der Mittelfristplanung der Gewinnabführung der BWB angeführte Betrag beläuft sich für das laufende Geschäftsjahr nach Angaben der Senatsverwaltung auf 222 Mio. Euro! Für die Wasserbürger ist der „angekündigte Entlastungseffekt lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein“.

Aus Sicht der Wasserbürger unterlaufen die vorgestellten Ziele den Volksentscheid. Der Rückkaufvertrag schafft Fakten. Sabine Finkenthei vom „Arbeitskreis unabhängiger Juristen“ (AKJ) kritisiert, dass sich die Regierungsfraktionen vom Senat erneut vorführen lassen und den „Rückkaufvertrag ohne Änderungen abnicken“: „Zum einen hat der Sonderausschuss im Abgeordnetenhaus die Prüfung der Teilprivatisierungsverträge noch nicht abgeschlossen. Zum anderen wird es juristisch schwierig werden, den überteuerten Rückkaufpreis im Nachhinein nach unten zu korrigieren, wenn in dem Vertrag keine entsprechende Preisanpassungsklausel für den Fall einer Nichtigkeit der Teilprivatisierungsverträge aufgenommen wird.“ Der AKJ hat dezidiert nachgewiesen, dass die Teilprivatisierungsverträge verfassungswidrig sind und in einem publizierten Leitfaden aufgezeigt, wie gerichtlich gegen die Verträge vorgegangen werden kann.

Thomas Rudek
Sprecher und Verfasser des ersten gewonnen Volksentscheids in Berlin zur Offenlegung der Geheimverträge bei den teilprivatisierten Berliner Wasserbetrieben
Tel.: 030 / 261 33 89 (AB) / mobil: 01578 / 59 261 89 – e-mail: ThRudek@gmx.de

Alle erwähnten Unterlagen finden Interessierte unter www.wasserbuerger.de.

1) Zum offenen Brief https://berliner-wasserbuerger.de/?p=2002