Teurer Gesundheitsschutz
Sozialverbände und Erwerbsloseninitiativen fordern kostenlose FFP2-Masken und mehr Unterstützung für Arme
Nicht wiederverwendbar: Das bedeutet der Aufdruck NR (non reusable) auf den Mund- und Nasenschutzmasken, die vor Ansteckung schützen sollen und bundesweit Pflicht sind. Sie müssten also oft gewechselt werden. Die Bezahlung dieses Gesundheitsschutzes ist aber weitgehend Privatangelegenheit.
Insbesondere die FFP2-Masken, die zuletzt in mehreren Bundesländern wieder verpflichtend wurden, gehen ins Geld. So dürfen beispielsweise in Berlin, Brandenburg, Hamburg und Bayern im öffentlichen Nahverkehr keine OP-Masken mehr benutzt werden, sondern nur noch die deutlich teureren FFP2-Masken.
Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, forderte am Dienstag mehr Unterstützung für Pflegebedürftige und Sozialhilfeempfänger. »Selbst beim Discounter haben die Preise für Masken in den letzten Wochen extrem angezogen«, erklärte Bentele. Insbesondere für Menschen mit wenig Geld, wie Pflegebedürftige oder Sozialhilfeempfänger, seien »regelmäßig frische FFP2-Masken zu teuer«. Momentan seien gerade einmal 17 Euro im Monat im Regelsatz für Gesundheitskosten vorgesehen, so Bentele weiter. Künftig sollten deshalb die Kosten für FFP2-Masken für Hartz-IV- und Grundsicherungsempfänger übernommen werden.
Darüber hinaus sollte die Pflegehilfsmittelpauschale für Pflegebedürftige erneut auf 60 Euro angehoben werden. Dass diese Erhöhung zum Jahresende 2021 nicht verlängert worden sei, kritisierte die VdK-Präsidentin als »völlig unverständlich«.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verwies auf jW-Nachfrage auf »verschiedene Hilfen« der Bundesregierung, wie die anrechnungsfreie Einmalzahlung von 150 Euro für Grundsicherungsbeziehende, Aktionen kostenloser Maskenverteilung im Jahr 2021 und aktuelle entsprechende Länderinitiativen, die Masken kostenlos zu verteilen, sowie Bonuszahlungen für Kinder.
Das reicht offenbar aber nicht aus. Weshalb die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen gegenüber jW erklärte: Um die »coronabedingten Lasten für Menschen mit wenig Einkommen einschließlich des starken Preisanstiegs bei Strom, Lebensmitteln usw. auszugleichen«, solle der Mehrbedarfszuschlag um 100 Euro angehoben werden. Dieser richtet sich bisher nach der Höhe des Regelbedarfs und wird zum Beispiel Beziehern von Hartz IV und Grundsicherung für die Kosten durch besondere Lebensumstände gewährt.
Die Finanzierung von Coronaschutzmaßnahmen könnte künftig noch mehr zur Privatsache werden, das zeigt sich an der Diskussion um kostenlose PCR-Tests für alle. Um einer Überlastung der Laborkapazitäten entgegenzuwirken, könnten diese Tests bei hohen Infektionszahlen künftig auf »symptomatische Personen und gegebenenfalls vulnerable Gruppen« beschränkt werden. Wie die Berliner Zeitung berichtete, geht das aus einem Beschlussentwurf des Landes Berlin hervor, der den Gesundheitsministern vor einer Videokonferenz am Montag abend vorlag. Bisher sehen die gesetzlichen Regelungen vor, dass der PCR-Test als einziger gültiger Nachweis für eine SARS-CoV-2-Erkrankung gilt und auch nach einem positiven Schnelltest vorgeschrieben ist.