Michael Müller und das „Solidarische Grundeinkommen“: Ein Übergangsmodell?

Michael Müller und das „Solidarische Grundeinkommen“: Ein Übergangsmodell?

Von Hartz IV über das solidarische zum bedingungslosen Grundeinkommen – ein Rechenmodell

Die Botschaft ist klar: Hartz IV war für die SPD ein schwerer Fehler, für den die Partei bis heute zahlen muss. Über Jahrzehnte erarbeitetes Vertrauen war zerstört, die Wahlergebnisse sind ruinös. Der Berliner Bürgermeister, Michael Müller, hat den ersten Schritt zur Kritik am Hartz-IV-System vollzogen und will mit einem „solidarischen Grundeinkommen“ gegensteuern: Geplant ist ein öffentlicher Beschäftigungssektor durch freiwillige, öffentlich sinnvolle, wie notwendige Arbeiten, die überwiegend von Langzeitarbeitslosen erledigt werden sollen. Unter den Bedingungen einer 39-Stunden-Woche sollen bei dieser sozialversicherungspflichtigen Arbeit 1200 € netto bzw. 1500 € brutto herauskommen. Dadurch sollen die bisher vom Hartz-IV-Regelsatz lebenden Menschen nicht nur die erforderliche „Wertschätzung“ (durch die Teilhabe am Arbeitsleben in Vollzeit) erfahren, sondern auch mehr Geld zur Verfügung haben. Übrigens: Neu ist dieser Ansatz nicht, denn der damalige Berliner Wirtschaftssenator Harald Wolf (Die LINKE) versuchte bereits einen „Öffentlichen Beschäftigungssektor“ einzurichten.Allerdings hatte Harald Wolf wenigstens den Anstand, der Bevölkerung nicht vorzumachen, es würde ein Grundeinkommen eingeführt werden!1

Doch stimmt das wirklich? Oder wird hier nur die Ausbeutung im Niedriglohnsektor weiter fortgesetzt? Zünden die Marketing-Strategen des Polit-Betriebes unter dem Begriff des „solidarischen Grundeinkommens“ lediglich eine neue Nebelkerze mit toxischer Duftnote, um der Bevölkerung vorzugaukeln, dass die „Profis der Nation“ begriffen haben, wie ungerecht Hartz IV sei (kürzlich im TV-Talk bei Markus Lanz von Götz Werner als „offener Strafvollzug“ bezeichnet).

Bereits die Begriffs-Kombination „solidarisches Grundeinkommen“ lässt einen hellhörig werden und führt zwangsläufig zu einem Katalog von Fragen: Solidarisch für wen? Oder wer fordert Solidarität ein? Ist die Solidarität Bestandteil des Förderns und Forderns? Oder ist eine gesellschaftliche Solidarität gemeint, eine Solidarität mit dem Ziel einer Umverteilung von oben nach unten? Ist ein Grundeinkommen nicht von Grund auf solidarisch? Ist ein solidarisches Grundeinkommen nicht ein sprachliches Paradox? Bereits diese Fragestellungen wie die Kontexte der bisherigen öffentlichen Stellungnahmen lassen unschwer erkennen, dass das Grundeinkommen nur denjenigen zukommen soll, die ihre Solidarität auch dadurch beweisen, indem sie ihre Arbeitskraft Vollzeit zur Verfügung stellen.

Es geht also darum, dass Solidarität von den Menschen, die ganz unten an der Leiter stehen, eingefordert wird. Wenn diese ihre Solidarität mit den Werktätigen und Arbeitnehmern unter Beweis stellen, ihre Arbeitskraft solidarisch Vollzeit zur Verfügung stellen, dann werden sie belohnt mit einem Grundeinkommen wie dem Gefühl, endlich dazu zugehören, zu all denen, die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorweisen können und ins Solidarsystem unseres Versicherungswesens auch ihre Beiträge beisteuern.

Allerhöchste Zeit für einen Faktencheck, das Modell auf den Prüfstand zu stellen, um zu prüfen, ob sich ein Arbeitsleben nach dem „solidarischen Grundeinkommen“ auch wirklich auszahlt.

Unter der Annahme, dass die Hartz-4-Betroffenen einen sogenannten 1-€-Job gefunden haben, für den in Berlin 1,50 € bezahlt werden, dann können noch zusätzlich 180€ generiert werden – unter den Bedingungen einer 30-Stunden-Woche! Mit dem Regelsatz, der Warmmiete und dem Hinzuverdienst würde sich das monatliche Netto-Einkommen auf ca. 1040 € belaufen. Auch durch einen Mini-Job kann die Einnahmesituation geringfügig verbessert werden: Wer einen Mini-Job gefunden hat, kann die ersten 100 € behalten. Von jedem weiteren Euro bleiben nur 20%. Im Fall eines 400 € Mini-Jobs würden lediglich 160 € in die eigene Kasse fließen! Summiert man diese Einnahme“quelle“ zum 1€-Job wie dem Regelsatz wie einer durchschnittlich angenommenen Warmmiete in Höhe von 444 €, dann kommt ein Betrag von knapp 1200 € heraus.

In der Realität ist allerdings nach Angaben der Erwerbslosenstatistik die Anzahl von Personen, die einem Mini-Job nachgehen, verschwindend gering. Wesentlich größer ist die Anzahl von Personen, die einem 1-Euro-Job nachgehen. In dieser mikroökonomischen Betrachtung sind auch jene Entlastungs-Faktoren wie die GEZ-Befreiung und die Sozialtarife bei der Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs zu berücksichtigen.

Im Vergleich hierzu sind die „solidarischen“, öffentlich Beschäftigten mit einem angekündigten Netto von 1200 € unter den Bedingungen einer 39 Stunden Woche insofern besser gestellt, weil sie auch Wohngeld beantragen können und ihnen natürlich auch das Kindergeld zusteht.

Auch ein Vergleich der Stundenlöhne ist für eine Bewertung in diesem Rechenmodell aufschlussreich: Bezogen auf den Stundenlohn (netto) kommt der 1-Euro-Jober unter den Bedingungen einer wöchentlichen Beschäftigung von 30 Stunden auf einen Netto-Lohn von 8,66 € (mit Regelsatz und Miete), während der Vollzeit-Beschäftigte nach dem Grundeinkommensmodell bei einer 39-Stunden-Woche nur auf einen Netto-Stundenlohn von 7,69€ kommt, wobei in dieser Berechnung Urlaubs- und Weihnachtsgeld keine Berücksichtigung gefunden haben.

FAZIT:

Der Begriff „Grundeinkommen“ wird leider ad absurdum geführt, denn das Modell eines Grundeinkommens ist grundsätzlich losgelöst von fremdbestimmter Arbeit. Bei den neuen sozialdemokratischen Überlegungen geht es sowohl bei dem „solidarischen Grundeinkommen“ (Michael Müller) wie bei dem „sozialen Arbeitsmarkt“ (Hubertus Heil) um eine Neuauflage bzw. Fortschreibung des prekären Niedriglohnsektor unter den Bedingungen einer Vollzeitbeschäftigung. Weder schützen diese Etikettierungen vor Altersarmut noch garantieren sie eine Aufstiegsperspektive.

Da die Vorschläge sich vor allem auf die Gruppe von Langzeiterwerbslosen konzentrieren, ist es in Anbetracht der besonderen Merkmale dieser Zielgruppe (bei nicht wenigen Betroffenen liegen sogenannte „multiple Vermittlungshemmnisse“ vor) völlig unverständlich, warum die Urheber an der Vorgabe der Vollbeschäftigung festhalten. Gerade wenn der Arbeitsminister Hubertus Heil die gewaltigen Umbrüche auf dem Arbeitsmarkt infolge der Digitalisierung mahnend erwähnt, wäre es zwingend angebracht, zielgruppenspezifische Arbeitszeitmodelle jenseits der Vollbeschäftigung anzubieten und diese auch tariflich attraktiv zu gestalten. Stellschrauben für eine höhere Attraktivität liegen in den Hinzuverdienstmöglichkeiten für Mini-Jobber und in einer höheren Pauschale für 1-Euro-Jober, wobei generell nicht nur die Freiwilligkeit derartiger Maßnahmen gesetzlich zu verankern ist, sondern auch die Eigeninitiative beispielsweise bei der selbständigen Entwicklung eigenständiger Beschäftigungsfelder durch entsprechend attraktive Entgelte zu fördern und wertschätzend zu belohnen wäre.

Was als solidarisches Grundeinkommen wohlklingend angekündigt wurde, entpuppt sich bei genauer Betrachtung dann doch als ein beschäftigungspolitischer Solidarzuschlag zur Haushaltsnotlage in Berlin durch Lohnverzicht der Ärmsten.

1 Aus aktuellem Anlass zur Erinnerung hier der Link zu einigen Artikeln über die Prekarisierung von Erwerbslosen, die aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr im Netz zu finden sind, aber an Aktualität nichts, aber auch gar nichts eingebüßt haben!

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