11.4.2014, 20.15 Uhr, mdr (Escher): Monströse Wasserrechnung

„Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes verbraucht eine vierköpfige Familie ungefähr 70 Kubikmeter Wasser im Jahr – die Toilettenspülung, Kochen und der tägliche Gang unter die Dusche lassen den Zähler der Wasseruhr ansteigen. Am Ende des Jahres kommt dann die große Wasserabrechnung ins Haus. „Escher – Der MDR-Ratgeber“ berichtet über einen enorm hohen Wasserverbrauch, den sich die Kunden nicht erklären können…

…Fragen & Antworten

Wie kann man testen, ob ein Zähler richtig misst?

Um einen Wasserzähler zu überprüfen, muss von den zuständigen Eichbehörden oder von staatlich anerkannten Prüfstellen eine sogenannte Befundprüfung durchgeführt werden. Diese kann von jedem, der ein nachweisbar wirtschaftliches Interesse hat, in Auftrag gegeben werden. Bei der Befundprüfung wird getestet, ob der Wasserzähler in seiner Funktion als Messgerät innerhalb der Toleranzen der eichrechtlichen Vorschriften liegt. Ergibt eine Befundprüfung, dass das Messgerät nicht verwendet werden darf, hat der Besitzer des Messgerätes (i.d.R. der Wasserversorger) die Kosten der Prüfung zu tragen – auch wenn er die Prüfung nicht selbst beantragt hat.

In welchen Abständen muss die Eichung eines Wasserzählers überprüft werden?

Wasserzähler  

Wasserzähler müssen regelmäßig geeicht werden.

Nach Eichgesetz (EichG) müssen Messgeräte für Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme geeicht sein. Für die Antragstellung zur Eichung von Messgeräten ist derjenige verantwortlich, der diese Messgeräte verwendet oder bereithält. Auf dem Messgerät befindet sich eine Klebemarke oder eine Plombe, auf der u.a. eine zweistellige Jahresbezeichnung steht (zum Beispiel 08 für das Jahr 2008). Zählt man zu dieser Jahreszahl die entsprechende Eichgültigkeitsdauer – sechs Jahre für Kaltwasserzähler, fünf Jahre für Warmwasserzähler – ergibt sich das Jahr, in dem das Messgerät erneut geeicht werden muss.

Wie verhalte ich mich, wenn ich Zweifel an meiner Nebenkostenabrechnung habe?

Eine erste Orientierung, ob die Forderung gerechtfertigt ist, finden Sie im Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes. Erklärt die Rechnung nicht, wie sich die Forderung zusammensetzt, dann sollten Sie beim Vermieter nachfragen. Bestehen weiterhin Unklarheiten, haben Sie auch das Recht, Einblick in Originalunterlagen zu nehmen. Darüber hinaus können Sie gemäß Paragraf 556 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Widerspruch bis zwölf Monate nach Eingang der Rechnung einlegen. Der Widerspruch sollte schriftlich erfolgen. Empfohlen wird, den Brief per Einschreiben zu verschicken. Beachten Sie aber: Ein genereller Widerspruch gegen die Forderung ist nicht möglich. Sie können nur gegen bestimmte Punkte vorgehen.

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Wer berät mich bei Fragen zu Nebenkosten?

Beratung zu den Betriebskosten gibt es bei den Verbraucherzentralen oder beim Deutschen Mieterbund. Ebenso gibt der Bund der Energieverbraucher Auskunft zu Abrechnungsmodalitäten und den Rechten der Verbraucher.“

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