Der Titel unterstellt, dass es Gründe gibt, die Schelte auf die Abendschau und ihre Berichterstattung über den Volksentscheid und die Wasserpolitik fortzuführen. Doch das ist nicht der Fall, denn in der Abendschau-Reportage „Teures Wasser“ von Jana Göbel wurde die zentrale Botschaft gut herausgestellt: Die Verträge gelten weiter und die Wasserpreise sinken nicht! Nach Angaben der Abendschau zahlen in Deutschland die Verbraucher durchschnittlich 441 € für Trink- und Abwasser, während in Berlin 555 € in Rechnung gestellt werden. Warum hingegen die Abgeordnete Heidi Kosche (Bündnis 90 / Die Grünen) mehrmals eingeblendet wurde und warum sie die Nichtwähler erwähnte, erschloß sich aus der Reportage nicht und wird ein Rätsel bleiben. Plant Frau Kosche vielleicht ein neues Volksbegehren? Dazu läßt sich nur sagen: Was wir brauchen, um die Verträge zu Fall zu bringen, sind lediglich einige Abgeodnete, die bereit sind, gegen die Verträge vor dem Verfassungsgericht mit einer ORGANKLAGE vorzugehen.
Auch was den Tagesthemen-Bericht „Berlin verzockt sich bei Teilprivatisierung der Wasserbetriebe“ von Esther Neumeier und Anke Hahn betrifft, haben die Wassertisch-Aktivisten Rainer Schmitz und Wolfgang Rebel es zum wiederholten Male weder verstanden, die Politik ins Fadenkreuz zu nehmen, noch auf die zentrale Bedeutung einer Organklage für eine kostengünstige Rekommunalisierung hinzuweisen. Statt dessen verweist Rainer Schmitz auf die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts – wohl wissend, dass diese die vertraglichen Gewinngarantien nicht außer Kraft setzt – und Wolfgang Rebel erzählt uns etwas von Medikamentenrückständen im Trinkwasser – ein Thema, das leider auch nichts mit den Möglichkeiten der Vertragsanfechtung zu tun hat. Statt über diese Blockadehaltung zu berichten wurde Werbung gemacht für das äußerst dubiose und fragwürdige Volksbegehren des Energietischs („aber es soll besser laufen als beim Wasser“). Als dreist müssen Entgleisungen des Sprechers des Energietischs bewertet werden, wenn dieser behauptet: „Solche Konstruktion, wie die Wasserbetriebe waren oder nach wie vor sein werden, ist nicht das, was uns vorschwebt.“ Fest steht, dass das Volksbegehren des Energietischs darauf abzielt, einen neuen Stromanbieter im Markt zu etablieren, der seine Kunden zu 100 Prozent mit regenerativer Energie beliefert. Fest steht aber auch, dass Vattenfall dadurch nicht vom Berliner Energiemarkt verschwinden, sondern bestenfalls Kunden verlieren wird. Und auch die Sprecherin des Bündnis Partners „Bürger Energie Berlin“ führt den genossenschaftlichen Ansatz ad Absurdum, wenn sie klar und unmißverständlich zu erkennen gibt, dass „Gewinne in der Region bleiben“ sollen. Der Wasser-Volksentscheid ist in seiner Zielführung weiterführend: Gelingt die Vertragsanfechtung in einem 2-stufigen Verfahren (Organklage mit anschliessender zivilrechtlicher Nichtigkeitsklage), dann sind die Verträge als Geschäftsgrundlage der Teilprivatisierung nichtig. In diesem Fall müssten die Verträge rückabgewickelt werden, d.h. die erzielten Gewinne müßten mit dem ursprünglichen Investment verrechnet werden. Wie gemeinsam mit dem Bund der Steuerzahler und dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer wie dem AKJ ermittelt wurde, hätten die RWE-Anteile um 400 Mio. Euro günstiger zurückgekauft werden können. Und letztendlich geht es darum, dass wir in Berlin Wasserbetriebe einen Eigenbetrieb wie Tarife bekommen, in denen nur die real anfallenden Kosten eingepreist sind, so dass am Ende des jährlichen Geschäftsbericht steht: „Als kostenrechnende Einrichtung erzielen die Wasserbetriebe für das Land Berlin keine Wertschöpfung.“