PM Wasserbündnis kritisiert Abschlussbericht des Sonderausschusses / Frist für Organklage beginnt mit heutiger Plenardebatte

PM Wasserbündnis kritisiert Abschlussbericht des Sonderausschusses / Frist für Organklage beginnt mit heutiger Plenardebatte (17. Januar 2013)

Berlin, 17.01.2012. Ein Berliner Wasserbündnis, bestehend aus Alexander Kraus (GF Bund der Steuerzahler Berlin), Peter Ohm (GF des Verbands Deutscher Grundstücksnutzer), Stefan Richter (GF der GRÜNEN LIGA Berlin), Ingo Schulze (Schriftsteller und Direktor der Abteilung Literatur der Akademie der Künste, Rechtsanwalt Olav Sydow und der Volljuristin Sabine Finkenthei (Ansprechpartner für den Arbeitskreis unabhängiger Juristen) und Thomas Rudek (Ansprechpartner für die Berliner Wasserbürger) haben an alle Abgeordnete des Berliner Abgeordnetenhauses ein Schreiben gerichtet, in dem vor allem der Abschlussbericht des Sonderausschusses zur Prüfung der Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe massiv kritisiert wird. Vorgeworfen wird vor allem, dass die während der Ausschusssitzungen dargestellten Möglichkeiten und Präzisierungen einer Vertragsanfechtung über eine Organklage im Abschlussbericht abgewertet und völlig heruntergespielt werden, obwohl mehrere Juristen vor dem Sonderausschuss einer Organklage hohe Erfolgsaussichten eingeräumt haben.

Ein von Seiten des Sonderausschusses beim Wissenschaftlichen Parlamentarischen Dienst in Auftrag gegebenes Gutachten vermittelt eine  andere Rechtsauffassung. Hierzu bemerken die Verfasser des Briefes an die Abgeordneten: „Auch hat die Rechtsmeinung des WPD keine rechtliche Wirkung und Relevanz, solange diese nicht von einem Gericht bestätigt worden ist,  oder mit anderen Worten: Ein Rechtsgutachten kann und sollte nicht als Ersatz für die Rechtsprechung der Gerichte angeführt werden, schon gar nicht, wenn es um derart bedeutsame offene Rechtsfragen wie in dem hier vorliegenden Fall geht!“ (Brief v. 14.1., Seite 3).  Auch ein separates Schreiben von Rechtsanwalt Olav Sydow (AKJ), in dem er die Mitglieder des Sonderausschusses bat, den Inhalt des Abschlussberichts um wichtige Aspekte zu den Möglichkeiten der Vertragsanfechtung zu ergänzen, fand im Abschlussbericht keinen Niederschlag. Rechtsanwalt Olav Sydow befürchtet für die Plenardebatte, „dass viele Abgeordnete über die Bedeutung und die Möglichkeiten, die sich durch ein Organstreitverfahren politisch und juristisch eröffnen, weder ansatzweise noch umfassend durch den Bericht informiert werden.
Das ist insbesondere vor dem Hintergrund bedauerlich, da die Kernaufgabe des volksgesetzlichen Prüfauftrages ja darin bestand, die Möglichkeiten der gerichtlichen Vertragsanfechtung aufzuzeigen und herauszustellen!“

Thomas Rudek bewertet den Abschlussbericht unter strategischen Gesichtspunkten: „Der Bericht entspricht der Strategie des Information Overkill. Es werden allerlei belanglose Infos präsentiert. Dann sind auch noch als Anhänge Stellungnahmen vom Wassertisch, von zwei Vertrauenspersonen wie von einem Prozessbeobachter von Transparency International beigefügt, so dass fälschlicherweise der Eindruck erweckt wird, jeder hat sich zu Wort gemeldet. Doch die beigefügten Stellungnahmen haben a) keine Prozessreleanz, sind also für eine gerichtliche Vertragsanfechtung völlig unbedeutend und b) beziehen sie sich inhaltlich nicht auf den Abschlussbericht.“

Perspektivisch verweist die Juristin Sabine Finkenthei darauf, dass die sechs-Monats-Frist für ein Organstreitverfahren erst dann beginnt, wenn sich das Plenum des Abgeordnetenhauses mit dem Abschlussbericht des Sonderausschusses auseinandersetzt: „Erst nach Beendigung der Arbeit des Sonderausschusses und der Aussprache im Plenum befinden sich alle Abgeordneten in der Lage, sich über die Möglichkeiten der Vertragsanfechtung zu informieren bzw. innerhalb der vorgegebenen Frist weitere Informationen einzuholen, um dann beispielsweise wegen der Verletzung des Budgetrechts ein Organstreitverfahren zu initiieren,“ so Finkenthei. „Darum erhält der Informationsgehalt des Abschlussberichts so eine zentrale Bedeutung und wir bedauern zutiefst, dass auch die offenen juristischen Fragen im Abschlussbericht weder aufgegriffen noch herausgestellt worden sind. Es soll offensichtlich unterbunden werden, diese grundlegenden ungeklärten Rechtsfragen einer abschließenden gerichtlichen Klärung zuzuführen.“ „Bei allem Verständnis für die Berichterstattung über die Baustelle Flughafen“, so Finkenthei, „darf die in dreistelliger Höhe Millionen verschlingende Baustelle der Teilprivatisierungsverträge in der Berichterstattung nicht untergehen“.

Die Plenardebatte im Abgeordnetenhauses über den Abschlussbericht des Sonderausschusses findet heute, am 17.01.2013, statt.

LINK zum Wasserbündnis-Brief an die Berliner Abgeordneten v. 14.01.2013
LINK zur AKJ-Stellungnahme (RA Olav Sydow) vom 21.12.2012
LINK zum Abschlussbericht des Sonderausschusses

Rückfragen an:
Thomas Rudek Tel.: 030 / 261 33 89 (AB) o mobil: 01578 / 59 261 89

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