Sonderausschuss Wasserverträge: Vom Berichtsentwurf zum Abschlussbericht

15.12.2012 Berlin. Nachdem die Wasserbürger mehrmals darum gebeten haben, dass die Entwurfsfassung des Abschlussberichts den Bürgern nicht vorenthalten werden soll, wurde uns nach dem Brief an die Abgeordneten des Sonderausschusses und nach mündlichen Appellen nach der Sitzung der Entwurf von mehren Fraktionen jetzt doch zugestellt. Die redaktionelle Deadline für den endgültigen Bericht mit Stellungnahmen der Oppositionsfraktionen ist für den 28. Dezember terminiert. Die Plenardebatte im Abgeordnetenhaus ist für den 17. Januar angesetzt.

Die negativen Bewertungen in der Presse über die Arbeit des Sonderausschusses, die sich überwiegend auf eine gemeinsame PM der Oppositionsfraktionen stützen, können von Seiten der Wasserbürger so nicht geteilt werden. Gewiss hätten die Regierungsfraktionen sich den Wünschen der Oppositionsfraktionen stärker annehmen und das parteipolitische Taktieren zurück stellen können. Doch immerhin hat die Arbeit des Sonderausschusses durch angehörte Experten aufgezeigt, wie die in dem Gutachten des Arbeitskreises unabhängiger Experten (AKJ) aufgezeigten Möglichkeiten, die Teilprivatisierungsverträge über eine Organklage vor dem Verfassungsgerichtshof anzufechten, weiter entwickelt werden können, so dass sich in diesem Punkt sogar neue Potenziale erschließen. Auch konnten durch neue publizierte Unterlagen wichtige neue Erkenntnisse gewonnen werden! Die Möglichkeit eines Organstreitverfahrens steht auch den Vertretern der Oppositionsfraktionen offen. Rechtsanwalt Sydow und die Juristin Sabine Finkenthei vom AKJ, deren Bereitschaft zur kostenfreien Vertretung einer Organklage nach wie vor steht, haben die letzten Monate genutzt, um eine entsprechende Klageschrift zu erarbeiten.

Nähere Informationen werden wir vorlegen, sobald die Endfassung des Abschlussberichts vorliegt.

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