Billig abgespeist: Rückerstattung überhöhter Trinkwassertarife in Höhe von 13,50 € Person lenkt ab von sprudelnden Gewinnen / Non-Profit beim Lebensmittel Nummer Eins würde um ein vielfaches mehr entlasten!
Berlin, 11.12.2012. 60 Millionen Euro – um diesen Betrag wollen Regierungsfraktionen, der Berliner Senat und der Aufsichtsrat der Berliner Wasserbetriebe die Berliner Verbraucher für die Jahre 2012 und 2013 entlasten. Nach Angaben der Wasserbetriebe soll ein in Aussicht gestelltes Gutschriftverfahren, das über die Betriebskostenabrechnung abgewickelt wird, zu einer durchschnittlichen Entlastung in Höhe von lediglich 13.50 € pro Person führen. Das Gutschriftverfahren steht unter Vorbehalt der laufenden gerichtlichen Klärung hinsichtlich der Zuständigkeit des Bundeskartellamtes. Das Bundeskartellamt hatte gegenüber den Berliner Wasserbetrieben eine Preissenkungsverfügung erlassen, gegen die die Wasserbetriebe prozessieren. Zur Zeit wird auf Bundesebene das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (GWB) novelliert. „Wenn es im Rahmen der Novellierung gelingen sollte, die Zuständigkeit des Bundeskartellamts auch auf öffentliche Wasserversorger zu erweitern, dann wäre der Berliner Rechtsstreit mit dem Bundeskartellamt überflüssig“, so die Juristin Sabine Finkenthei. „Allerdings ist leider bei der Diskussion nicht bedacht worden, die Zuständigkeit des Bundeskartellamts auch auf die Missbrauchskontrolle bei Abwassertarifen auszudehnen, so dass in diesem äußerst profitablen Geschäftsfeld für kommunale wie privatrechtlich organisierte Unternehmen der Wasserwirtschaft alles beim Alten bleibt“, so Sabine Finkenthei vom Arbeitskreis unabhängiger Juristen. Auch der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) spricht sich für eine entsprechende Zuständigkeitserweiterung des Bundeskartellamts aus!
In der Berichterstattung wird der Blick der Leserschaft auf eine Entlastung der Berliner in Höhe von 60 Mio. € gerichtet, während die Höhe der tatsächlichen Gewinne zu Lasten der Verbraucher und Gewerbetreibenden unterschlagen wird: Nach Angaben der Senatsverwaltung zur Mittelfristplanung der Gewinnabführung der Berliner Wasserbetriebe aus dem Mai dieses Jahres ist für die Jahre 2012 und 2013 eine Gewinnausschüttung in Höhe von 427 Mio. € beabsichtigt!
Würden sich die politisch Verantwortlichen zum Non-Profit-Prinzip durchringen und sich von der Gewinnerwirtschaftung bei der Wasserver- und –entsorgung verabschieden, dann hätte das bei der Zugrundelegung des Verteilungsschlüssels des Senats eine Entlastung in Höhe von knapp 100 Euro für jeden Berliner zur Folge! Die Entlastung für Gewerbetreibende und Unternehmen, die viel Wasser in Anspruch nehmen, würde um ein vilefaches höher ausfallen.
Um den Gewinnverzicht bei der Berliner Wasserversorgung durchzusetzen, müssten zuvor die Gewinngarantien in den vor dem Volksentscheid geheim gehaltenen und jetzt offen gelegten Teilprivatisierungsverträgen gerichtlich angefochten werden. Mehrere Juristen aus der Zivilgesellschaft haben in dem Leitfaden „Nichtigkeit der Teilprivatisierungsverträge und ihre Geltendmachung“ substanziell dargelegt, dass die vertraglichen Gewinngarantien das Budgetrecht des Parlaments verletzten. Dagegen könnten in einem ersten Schritt Abgeordnete mit einer Organklage vor dem Verfassungsgericht in Berlin klagen. In einem zweiten Schritt könnte dann eine zivilrechtliche Nichtigkeitsklage durchgeführt werden.
Thomas Rudek (Verfasser und Sprecher des ersten gewonnen Volksentscheids in Berlin zur Offenlegung der Geheimverträge bei den teilprivatisierten Berliner Wasserbetrieben)
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