Berliner Regierungsfraktionen verzichten auf Preisanpassungsklausel beim RWE-Rückkaufvertrag / Absenkung des Trinkwassertarifs führt zu einer Absenkung des Gesamtwasserpreises von höchstens 6 %
Berlin, d. 25.09.2012. Auf einer Pressekonferenz im Berliner Abgeordnetenhaus haben die Fraktionsvorsitzenden Raed Saleh (SPD) und Florian Graf (CDU) die jüngsten Beschlüsse ihrer Regierungsfraktionen vorgestellt: Der vom parteilosen Finanzsenators Dr. Ulrich Nußbaum vorgelegte Vertrag über den Rückkauf der RWE-Anteile an den teilprivatisierten Berliner Wasserbetrieben wird im Oktober unverändert parlamentarisch bestätigt werden. Der in einem offenen Brief der organisierten Bürgergesellschaft unterbreitete Vorschlag, den Rückkaufvertrag um eine Preisanpassungsklausel für den Fall einer erfolgreichen gerichtlichen Anfechtung der Teilprivatisierungsverträge von 1999 zu ergänzen, wurde von den Regierungsfraktionen nicht aufgegriffen 1).
Unabhängig vom Ausgang des laufenden Rechtsstreits zwischen den Wasserbetrieben und dem Bundeskartellamt soll der Frischwasserpreis in Berlin „langfristig“ um „mindestens“ 15 % gesenkt werden. Bezogen auf den Gesamtwasserpreis bedeutet diese Zielvorgabe unter Berücksichtigung sämtlicher Kostenstellen eine Absenkung des Gesamtwasserpreises von höchstens 6 %. Auf Nachfrage der Wasserbürger stellte Florian Graf (CDU) klar, dass nicht beabsichtigt ist, die Mindereinnahmen infolge niedriger Trinkwassertarife durch höhere Abwassertarife zu kompensieren.
Für das laufende Geschäftsjahr haben die Fraktionsvorsitzenden eine Entlastung aller Wasserkunden um 60 Millionen Euro beschlossen. Zum Vergleich: Der in der Mittelfristplanung der Gewinnabführung der BWB angeführte Betrag beläuft sich für das laufende Geschäftsjahr nach Angaben der Senatsverwaltung auf 222 Mio. Euro! Für die Wasserbürger ist der „angekündigte Entlastungseffekt lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein“.
Aus Sicht der Wasserbürger unterlaufen die vorgestellten Ziele den Volksentscheid. Der Rückkaufvertrag schafft Fakten. Sabine Finkenthei vom „Arbeitskreis unabhängiger Juristen“ (AKJ) kritisiert, dass sich die Regierungsfraktionen vom Senat erneut vorführen lassen und den „Rückkaufvertrag ohne Änderungen abnicken“: „Zum einen hat der Sonderausschuss im Abgeordnetenhaus die Prüfung der Teilprivatisierungsverträge noch nicht abgeschlossen. Zum anderen wird es juristisch schwierig werden, den überteuerten Rückkaufpreis im Nachhinein nach unten zu korrigieren, wenn in dem Vertrag keine entsprechende Preisanpassungsklausel für den Fall einer Nichtigkeit der Teilprivatisierungsverträge aufgenommen wird.“ Der AKJ hat dezidiert nachgewiesen, dass die Teilprivatisierungsverträge verfassungswidrig sind und in einem publizierten Leitfaden aufgezeigt, wie gerichtlich gegen die Verträge vorgegangen werden kann.
Thomas Rudek
Sprecher und Verfasser des ersten gewonnen Volksentscheids in Berlin zur Offenlegung der Geheimverträge bei den teilprivatisierten Berliner Wasserbetrieben
Tel.: 030 / 261 33 89 (AB) / mobil: 01578 / 59 261 89 – e-mail: ThRudek@gmx.de
Alle erwähnten Unterlagen finden Interessierte unter www.wasserbuerger.de.
1) Zum offenen Brief http://berliner-wasserbuerger.de/?p=2002