Rekommunalisierung – Die Zukunft der Wasserversorgung in Berlin: Rückkauf oder Enteignung? Zeit für einen Tabubruch!

Rekommunlisierung – Die Zukunft der Wasserversorgung in Berlin: Rückkauf oder Enteignung? Zeit für einen Tabubruch!

Das Ziel des Volksentscheids zur Offenlegung der Wasserverträge ist und bleibt die kostengünstige Rekommunalisierung. Die Informationen, die aus der Presse über die Rückkaufbedingungen bekannt geworden sind, lassen befürchten, dass eine vorschnelle Rekommunalisierung, ohne die Verträge zuvor einer gerichtlichen Überprüfung zu unterziehen, für Berlin viel zu teuer ausfallen wird. Gewiss eine Rekommunalisierung ist nicht zum 0-Tarif zu haben, denn der Eigentumsschutz genießt im Grundgesetz einen hohen verfassungsrechtlichen Stellenwert. Doch wie aus Art. 14 Abs. 3 des Grundgesetzes eindeutig hervorgeht, so ist der Eigentumsschutz nicht unantastbar. Entscheidend ist das Wohl der Allgemeinheit:

„Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen.“

Die Schlüsselfrage lautet: Wer nimmt die gerechte Abwägung zwischen den Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten vor? Wer entscheidet, wie hoch eine angemessene Entschädigung für die privaten Anteilseigner RWE und Veolia ausfällt?  Die Rückkaufverhandlungen laufen nach dem üblichen Muster ab: Zuerst wird der Öffentlichkeit ein hoher Rückkaufpreis gemeldet, woraufhin die üblichen Verdächtigen wie die IHK, der Landesrechnungshof etc. ihre Empörung mediengerecht in Szene setzen. Anschließend wird der Eindruck vermittelt, dass nach harten Verhandlungen die Rückkaufbedingungen zugunsten der öffentlichen Hand verbessert werden konnten. Die Enteignung als Alternative zu den Rückkaufverhandlungen wird hingegen tabuisiert. Auch das neue Sprecher“team“ des Wassertischs (Mehringdamm) wiegelte den Vorschlag für ein inhaltlich entsprechend ausgerichtetes neues Volksbegehren mit fadenscheinigen Ausflüchten ab (s. Protokoll LINK). Dabei ist es unterdessen offensichtlich: Wenn die Verträge nicht über den Weg einer verfassungsrechtlichen Organklage angefochten werden sollten (was auch vom Wassertisch blockiert wird), dann führt an einer Enteignung kein Weg vorbei. Bei der gerechten Abwägung über die Höhe einer angemessenen Entschädigung sollte die Bevölkerung in Form eines Referendums mitbestimmen. Ausgehend von der Annahme, dass für den Rückkauf eine Summe von 1,4 Mrd. € zu veranschlagen wäre, dann könnte die Bevölkerung darüber abstimmen, ob dieser Betrag zu niedrig, angemessen oder zu hoch bzw. viel zu hoch angesetzt ist. Mit einem entsprechendem Abstimmungsergebnis hätten die politisch Verantwortlichen eine repräsentative Grundlage für ein „Entschädigungsgesetz zur Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe“.

Thomas Rudek (Verfasser des Volksgesetzes zur Offenlegung der Wasserverträge)

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