PM 27.06.2012: Rückkauf nicht ohne Vorbehalts- und Preisanpassungsklauseln – 2. offener Brief an Finanzsenator Ulrich Nußbaum / Schiedsspruch: Antrag auf Offenlegung gemäß des IFG bzw. Volksgesetzes

Berlin, 27.06.2012. Um den Berliner Wasser-Volksentscheid und den damit verbundenen gesetzlichen Auftrag zur Überprüfung der Teilprivatisierungsverträge nicht ins Leere laufen zu lassen, haben der Verband Deutscher Grundstücksnutzer, der Bund der Steuerzahler Berlin, der Umweltverband GRÜNE LIGA Berlin, der Arbeitskreis unabhängiger Juristen und die Berliner Wasserbürger erneut gemeinsam einen zweiten offenen Brief an den Finanzsenator Ulrich Nussbaum gerichtet.

In diesem Brief stellen wir zum einen konkrete Forderungen an den Rückkaufvertrag zwischen dem Land Berlin und dem privaten Anteilseigner. Die vertragliche Berücksichtigung von rechtssicheren Vorbehaltsklauseln und entsprechenden Preisanpassungsklauseln für den Fall, dass eine nach dem Rückkauf erfolgte gerichtliche Anfechtung der Wasserverträge zu der Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit der Vereinbarungen führen sollte, erscheint uns wesentlich! Es darf nicht der Eindruck entsteht, dass sich durch den Rückkaufvertrag bzw. durch die Rückkaufverhandlungen mit dem anderen privaten Anteilseigner Veolia der gesetzliche Prüfauftrag des Abgeordnetenhauses erledigt habe.

Zum anderen verbinden wir den offenen Brief auch mit einem Antrag auf Offenlegung der Schiedsvereinbarung gemäß des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes bzw. des Wasser-Volksgesetzes. In der Schiedsvereinbarung geht es zwischen dem Land Berlin und den privaten Anteilseignern RWE und Veolia um einen Streitwert in Höhe von 340 Mio. €. Der Schiedsspruch soll zu Lasten des Landes Berlin erfolgt sein.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem zweiten offenen Brief an Finanzsenator Nußbaum.

Hier finden Sie den ersten Brief und das Antwortschreiben des Finanzsenators.

Rückfragen richten Sie bitte an Thomas Rudek, mobil unter 01578 / 59 261 89.

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