Überteuerter Rückkauf der Wasser-Anteile von RWE und Veolia verstößt gegen europäisches Beihilferecht

Wasserbürger: Überteuerter Rückkauf der Wasser-Anteile von RWE und Veolia verstößt gegen europäisches Beihilferecht

„Offensichtlich lernt das Land Berlin nicht aus seinen Fehlern“, so Thomas Rudek von den Berliner Wasserbürgern. „Bereits die Verträge zur Teilprivatisierung haben uns gemeinsam mit Transparency International und der Verbraucherzentrale Berlin dazu gebracht, die offensichtlichen Verstöße gegen das europäische Beihilferecht gegenüber der EU-Kommission im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens zur Anzeige zu bringen“, so die Juristin Sabine Finkenthei vom Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ). „Wer die Fakten und Rechtslage kennt, der weiß, dass auch ein überteuerter Rückkauf gegen das europäische Beihilferecht verstößt“, so Finkenthei.

Zum Faktencheck: In der 12-jährigen Bilanz der Teilprivatisierung konnten nach Senats-Aussagen RWE und Veolia als Minderheitseigner eine Gewinnausschüttung in Höhe von 1518 Mio. € verbuchen, während sich das Land Berlin als Mehrheitseigner mit 923 Mio. € begnügen muss. Jetzt sollen für die investorenfreundliche Rekommunalisierung noch einmal 1300 Mio. € über eine Landesbürgschaft aufgebracht werden: 650 Mio. für RWE und 650 Mio. für VEOLIA. Innerhalb von 12 Jahren hätten RWE und Veolia ihr Vermögensanteil am Berliner Wassergeschäft mehr als verdoppelt. Nicht zu vergessen ist die Kapitalherabsetzung bei den Berliner Wasserbetrieben, denn natürlich werden die privaten Anteilseigner ihre Kapitaleinlage in Höhe von 480 Mio. € herausnehmen.

Der parteilose Finanzsenator Nußbaum wäre gut beraten, zum einen die eingeleitete Vorprüfung der Verträge durch die europäische Kommission abzuwarten. Zum anderen hat der Sonderausschuss des Abgeordnetenhauses seine Arbeit noch nicht abgeschlossen. Der Sonderausschuss hat die Aufgabe, die Verträge der Teilprivatisierung öffentlich zu prüfen und gegebenenfalls gerichtliche Schritte einzuleiten. Erst kürzlich wurde der Arbeitskreis unabhängiger Juristen angehört, die aufgezeigt haben, wie mit einer Organklage auch die Oppositionsfraktionen erste Schritte gegen die Verträge vor dem Verfassungsgerichtshof in die Wege leiten könnten.

Für Thomas Rudek, den Verfasser und Urheber des Volksgesetzes zur Offenlegung, sind die Rückkaufverhandlung ein Skandal, der mit der Teilprivatisierung zu vergleichen ist: „Diese teure Rekommunalisierung muss gegenfinanziert werden, zu Lasten der Verbraucher. Statt die Anfechtung der Verträge abzuwarten und sich für eine kostengünstige Rekommunalisierung einzusetzen, werden wir zur Kasse gebeten und der Prüfauftrag des Volksentscheid wird unterlaufen“. Für die Wasserbürger wäre es „ein annehmbarer Kompromiss, wenn es die privaten Investoren dabei belassen, ihre Kapitaleinlage aus den Wasserbetrieben herauszunehmen. Im Gegenzug verzichtet das Land Berlin auf die gerichtliche Geltendmachung von Regressansprüchen. Dieses Vorgehen könnte vom Parlament durch ein Gesetz zur Beendigung der Teilprivatisierung ermöglicht werden“, so Rudek. „In dem Gesetz könnte auch geregelt werden, dass in Zukunft die Tarifkalkulation vom Ziel der Gewinnerzielung befreit wird. Dann wäre der Weg frei für faire Wassertarife und eine Qualitätssicherung, die auch den zukünftigen Anforderungen gerecht wird“.

Rückfragen richten Sie bitte an:
Thomas Rudek – mobil: 01578 / 59 261 89

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