Die Presse berichtet, dass Veolia mit einer einstweiligen Verfügung den Deal zwischen dem Land Berlin und RWE über einen Rückkauf der Anteile des Energieriesen verhindern will. RWE beabsichtigt, die Hälfte der Beteiligungsgesellschaft RVB, die zur anderen Hälfte Veolia gehört, an das Land Berlin zu verkaufen. Insgesamt geht es um einen Betrag von 645 Millionen Euro. Finanzsenator Urlich Nußbaum will diese Summe „haushaltsneutral“ über Mittel der öffentlichen Investitionsbank Berlin Brandenburg (IBB) finanzieren.
Nach Aussagen des Geschäftsführers von Veolia Wasser GmbH, Michel Cunnac, wird durch den Rückkauf der RWE-Anteile „das bisherige Gleichgewicht von Rechten und Pflichten zwischen dem Land Berlin und den beiden privaten Gesellschaftern zerstört“.
Kommentar Wasserbürger: „Während das Land Berlin unter dem Druck des ersten erfolgreichen Volksentscheids in Berlin angetreten ist, um seinen Einfluss auf die teilprivatisierten Berliner Wasserbetriebe zu stärken, sieht jetzt Veolia seine Fälle dahin schwimmen. Wenn der auf den ersten Blick erscheinende überteuerte Deal zwischen RWE und dem Land Berlin funktioniert, dann fällt der Einfluß von VEOLIA unterhalb der Sperrminorität„, so Thomas Rudek, Verfasser und Urheber des Volksgesetzes zur Offenlegung der Wasserverträge.
Besonders hervorzuheben ist der FTD-Artikel von Michael Gassmann „Veolia macht RWE nass – Einstweilige Verfügung gegen Ausstieg des Energieversorgers aus Berliner Wasserbetrieb // Franzosen fürchten Machtverlust“. Fraglich ist, wer wen nass macht. Wenn der Veoila-Chef Michael Cunnac betont, dass wir „das geplante konkrete Verkaufsmodell nicht hinnehmen“ können, weil – nach Aussagen eines Konzern-Sprechers – es sich um „eine Eingung zulasten Dritter“ handelt, dann ist festzuhalten, dass die gesamte Teilprivatisierung mit ihren skandalösen Gewinnausfallgarantien zu Lasten der gesamten Berliner Bevölkerung abgeschlossen wurde. „Veolia hatte genügend Zeit, sich aus dem Berliner Wassergeschäft zurückzuziehen, doch im Gegensatz zu RWE entschieden sie sich anders. Jetzt hat Veolia das Nachsehen“, so die Juristin Sabine Finkenthei, die den Volksentscheid zur Offenlegung der geheimen Teilprivatisierungsverträge von Anfang an begleitet und unterstützt hat. „Wir glauben nicht, dass Veolia die Rückkaufverhandlungen stoppen kann, denn ein Zustimmungsvorbehalt ist in den Verträgen nicht vorgesehen. Sollte eine solche Klausel in einem noch nicht offen gelegten Vertragsdokument existieren, so ist sie nach dem Volksgesetz unwirksam. Denn auf Regeln in Verträgen, die nach der Frist von einem Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes nicht veröffentlicht sind, kann sich Veolia nicht berufen“, so Finkenthei.
Termin für die erste mündliche Verhandlung im Landgericht Berlin: 30. Mai, 12 Uhr, Saal 3809, Littenstraße 12 – 17, 10179 Berlin
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