VDGN: Zwei auf einen Streich – Organisierte Zivilgesellschaft geht mit gutem Beispiel voran und reicht in Kürze 2 Klagen gegen hohe Wasserpreise ein

VDGN: Zwei auf einen Streich
Verband Deutscher Grundstücks Nutzer geht mit gutem Beispiel voran und reicht in Kürze 2 Klagen gegen hohe Wasserpreise ein

Berlin, d. 9.2.2012. Seit dem Volksentscheid vor einem Jahr ist viel geschehen. Bereits im März letzten Jahres hat sich ein „Arbeitskreis unabhängiger Juristen“ (AKJ) gegründet, der sich zum Ziel gesetzt hat, die Verträge einer eingehenden Prüfung zu unterziehen. Bereits im Sommer letzten Jahres konnte der AKJ in enger Zusammenarbeit mit Frau Prof. Edda Müller von der Antikorruptionsorganisation „Transparancy International Deutschland e.V.“ wie mit dem ausgewiesenen Rechts-Experten Prof. Jürgen Keßler, Vorstandsvorsitzender der Verbraucherzentrale Berlin, bei der EU-Kommission ein Prüfungsverfahren initiieren, das noch nicht abgeschlossen ist. Auch hat der AKJ neben der Berücksichtigung europarechtlicher Sachverhalte die für das Abgeordnetenhaus wichtigen verfassungs- und haushaltsrechtlichen Aspekte geprüft und herausgearbeitet, dass auch unsere Volksvertreter mit einer Organklage vor dem Verfassungsgericht gegen die Verträge vorgehen könnten. Die Ergebnisse wurden in einem Leitfaden zusammengestellt, der von den Wasserbürgern an Abgeordnete aller Fraktionen zugestellt wurde. Mit einem gesonderten Schreiben sind auch alle Abgeordneten der Piraten-Fraktion informiert worden, dass die Wasserbürger auch zwei Berliner Rechtsanwälte gewinnen konnten, die bereit wären, basierend  auf dem Leitfaden, eine Organklage zu erarbeiten. Ob die Piraten auf dieses Angebot zurückgreifen und klar machen zum entern der umstrittenen Verträge, wird sich zeigen.

Auch andere Bündnispartner des ersten erfolgreichen Volksentscheids in Berlin waren nicht untätig. Neben Transparency International und der Verbraucherzentrale Berlin konnten die Wasserbürger gemeinsam mit dem Bund der Steuerzahler den erwähnten Leitfaden Anfang September 2011 vorstellen.

Im Januar fand auch ein mehrstündiges Gespräch mit den Wasserbürgern, dem AKJ und der Geschäftsführung des VDGN (Verband Deutscher Grundstücksnutzer) statt, indem der VDGN die Ergebnisse seiner Prüfung vorstellte und weitere strategische Optionen besprochen wurden. Der VDGN kündigte Klagen auf zivil- wie verwaltungsrechtlichem Weg zur Senkung des Berliner Wasserpreises an. Die Wasserbürger begrüßen das konsequente Vorgehen des VDGN als wichtige Unterstützung im Kampf für Wassergebühren, die auf real anfallenden Kosten basieren. Die jährlichen Gewinnabführungen bewegen sich in dreistelliger Millionenhöhe. Allein im vorletzten Geschäftsjahr führten die Wasserbetriebe 270 Millionen Euro Gewinne an die Konzerne RWE und VEOLIA wie das Land Berlin ab.

„Es wäre eine Entlastung für alle Verbraucher, Betriebe und Unternehmen, für alle Hausbesitzer und Mieter, wenn es uns gemeinsam mit dem VDGN und unseren Bündnispartnern gelingen würde, die Wassertarife auf reine Kostendeckung herrunter zu rechnen. Es geht um mehrere hundert Euro pro Jahr für eine mehrköpfige Familie, von Betrieben und Unternehmen ganz zu schweigen. Bei der Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts geht es lediglich um die Trinkwasserpreise und nicht ums Ganze“, berichtete der Verfasser des Volksgesetzes, Thomas Rudek, auf mehreren, sehr gut besuchten Podiums-Veranstaltungen der Gartenfreunde anlässlich der GRÜNEN WOCHE.

Auch Hausbesitzer streiken immer häufiger bzw. kommen in Zahlungsverzug. In einer kürzlich ausgestrahlten Reportage des ZDF-Länderspiegels wurde ein Sperrkassierer der Wasserbetriebe während seiner Arbeit begleitet. Von 50 Einsätzen die Woche war die Rede. Wie die Wasserbürger herausfanden, beschäftigen die Wasserbetriebe insgesamt 6 Sperrkassierer. Hochgerechnet würde das bedeuten, dass im Jahr zwischen 10 und 15 Tausend Hausbesitzern der Hahn zugedreht wird, zumindest zeitweise, nämlich so lange bis der Cash flow von Seiten der Eigentümer fließt und in den Taschen von RWE und VEOLIA wie im Haushaltssäckel versickert.

Thomas Rudek
Sprecher und Verfasser des ersten gewonnen Volksentscheids in Berlin zur Offenlegung der Geheimverträge bei den teilprivatisierten Berliner Wasserbetrieben
Tel.: 030 / 261 33 89 (AB) / mobil: 0176 / 25 21 37 26 – E-Mail: ThRudek@gmx.de

Kontakt zum Arbeitskreis Unabhängiger Juristen (AKJ):

Sabine Finkenthei – Tel: 030 / 6930842 (AB) – E-Mail: S.Finkenthei@gmx.de


Kontakt zum VDGN:

Holger Becker – Tel.: 030 / 51488815 – E-Mail: info@vdgn.de

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