Sonderausschuss zur Prüfung der Verträge konstituiert sich am 6. Januar, 12 Uhr, im Berliner Abgeordnetenhaus

Sie erinnern sich? Im Gesetzestextes des ersten gewonnenen Volksentscheids in Berlin wird im § 3 gefordert:

„Bestehende Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden bedürfen einer eingehenden, öffentlichen Prüfung und öffentlichen Aussprache durch das Abgeordnetenhaus unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen. Für die Prüfung der Verträge ist dem Abgeordnetenhaus eine Frist von mindestens sechs Monaten einzuräumen.“

Eilig hatten es die Abgeordneten mit der Umsetzung des Volksentscheids nicht. Fast ein Jahr hat es gedauert. Jetzt ist es endlich soweit. Am Freitag, dem 6.1., gründet sich der Sonderausschuss um 12 Uhr im Raum 311. Die Sitzung ist öffentlich.

Immerhin hat das lange Warten auch einen Vorteil, denn der Arbeitskreis unabhängiger Juristen hat bereits nach einer eingehenden Prüfung aufgezeigt, wie das Abgeordnetenhaus die Verträge juristisch zu Fall bringen könnte. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob „unsere“ Abgeordneten bereit sind, diesen Weg zu gehen.

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