Allen Freunden der öffentlichen Daseinsvorsorge ein herzliches Hallo!

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Rückblick: Ein Jahr nach dem Volksentscheid – Was ist geschehen? Was hat die Offenlegung gebracht und wann werden die Wasser-Verträge zu Fall gebracht?

Die achte Sitzung des Sonderausschusses im Abgeordnetenhauses zur Prüfung der Privatisierungsverträge findet am Freitag, d. 25. Mai um 12:00 Uhr statt! Es ist zu erwarten, dass auf dieser Sitzung das Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentarischen Dienstes zum Leitfaden des Arbeitskreises unabhängiger Juristen (AKJ) vorgestellt wird! Der AKJ hat aufgezeigt, wie Abgeordnete mit einer Organklage versuchen könnten, die Nichtigkeit der Verträge durchzusetzen.

Sonderausschuss 11.5.: Das Bundeskartellamt und die Berliner Wassertarife – Alles andere als wasserdicht!

Verkaufsverhandlungen RWE – Land Berlin: Weder “Verhandlungsfortschritt” (Tagesspiegel) noch “Durchbruch” (WELT), sondern haushaltspolitisches Fiasko und profitabes Geschäft für RWE-Konzern

Juristischer Argumentationsleitfaden beweist: Berliner Wasserverträge sind nichtig – Abgeordnete stehen in der Pflicht, ein Organstreitverfahren einzuleiten – Normenkontrollklage hingegen ändert nichts an den Verträgen!

Nur ein Tropfen auf den heißen Stein:
Abmahnung der Berliner Wasserbetriebe durch das Bundeskartellamt ist
kein Ersatz für die gerichtliche Anfechtung der Privatisierungsverträge

 

Wasserbürger stellen klar:

Über den Niedergang des politischen Journalismus wurde nicht nur am 25. Nov. letzten Jahres im Deutschlandfunk diskutiert, sondern als Beleg lässt sich auch Berichterstattung über das Vorgehen des Bundeskartellamts gegen die Wasserpreise anführen. Nicht nur, dass die möglichen Rechtsfolgen des Volksentscheids zur Offenlegung der Wasserverträge mit keinem einzigen Wort erwähnt werden. Darüber hinaus krönt Sebastian Heiser von der taz den ehemaligen Wirtschaftssenator Harald Wolf zum Sieger des Kampfes gegen die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe. DAS IST NUN WAHRLICH DAS ALLERLETZTE! Daher sollten sich alle Unterstützer des Volksentscheids nicht in die Irre führen lassen: Nicht das Bundeskartellamt, das ohnehin nur die Trinkwasser-, nicht aber die wesentlich höheren Abwasserpreise (von den anderen Preistreibern bei unseren Wasserkosten ganz zu schweigen) kontrolliert, ist die Lösung. Auch nicht die umstrittene Rechtsmeinung von Harald Wolf, der seine Vertragsinterpretation jetzt nach der Wahl nicht einmal vor dem geheimen Schiedsgericht verteidigen kann, weil er nicht mehr im Amt ist, ist die Antwort. Wer die Teilprivatisierung rückgängig machen will, der sollte die Idee des Organstreitverfahrens aufgreifen und  den Kontakt zum Arbeitskreis unabhängiger Juristen aufnehmen (Kontakt: Sabine Finkenthei, S.Finkenthei@gmx.de, Tel.: 030 / 693 08 42 (AB))


Nach dem Volksentscheid: Erste juristische Schritte gegen Geheimverträge /
Interview mit Sabine Finkenthei vom Arbeitskreis unabhängiger Juristen

Um 35 % sind die Wasserpreise bereits gestiegen! Wie soll das weiter gehen? Die Verträge mit einer unbefristeten Laufzeit können erstmals zum Jahr 2028 gekündigt werden. Solange werden wir nicht warten! Mit einem neuen Volksbegehren werden wir Bürger nicht nur bestimmen können, dass mit der Teilprivatisierung Schluss gemacht wird, sondern auch, dass die Konzerne für ihre „Anteile“ nicht mehr bekommen als unbedingt nötig!
Seit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe sind die Wasserpreise drastisch gestiegen! Wussten Sie, dass allein im Geschäftsahr 2009 270 Millionen Euro aus unseren Taschen herausgepumpt worden sind und in die Taschen des Stromriesen RWE und des „Dienstleisters“ Veolia und des Landes Berlin geflossen sind? ÜBER 270 MILLIONEN € an „Gewinnen“ (unsere Kosten) allein in einem Jahr! Doch es kommt noch schlimmer: Seit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe sind die Wasserpreise um 35 % gestiegen. Und im internationalen Städtevergleich zahlen wir mit die höchsten Wasserpreise.
Seit dem Februar diesen Jahres wissen wir dank Ihrer Unterstützung und der vieler anderer Berliner, wie in Berlin mit dem Wasser äußerst profitable Geschäfte auf unsere Kosten gemacht werden. Über 660.000 Berliner sind am 13. Februar in das zuständige Wahllokal gegangen und haben für ein Gesetz zur Offenlegung aller Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden gestimmt, die im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung entstanden sind. ÜBER 660.000 Berliner haben gezeigt, was von Geheimhaltung zu halten ist: Nichts, aber auch gar nichts.
Wenngleich noch nicht alles veröffentlicht ist, so kennen wir aufgrund der bisher veröffentlichten Rechtsdokumente unterdessen einige der Ursachen und Tricks für die hohen Wasserpreise: Mit vertraglich vereinbarten Gewinngarantien, veränderten Abschreibungsmethoden und dubiosen Kostenstellen sind die Wasserpreise in die Höhe getrieben worden. Auch die aktuellsten Nachrichten über die Abzocke durch zu große Wasserzähler lassen die kriminelle Energie erkennen, mit der wir Bürger und Verbraucher zur Kasse gebeten werden.
Was die bisher veröffentlichten Rechtsdokumente betrifft, so kann sich jeder vorstellen, dass die kritische Überprüfung von mehr als 1000 Seiten zeitintensiv ist, denn schließlich ist die Überprüfung die Voraussetzung, damit auch juristische Schritte gegen die Verträge nicht nur eingeleitet werden können, sondern diese auch erfolgreich verlaufen. Außerdem berühren die Verträge verschiedene Rechtsgebiete, so dass dies allein von einer Person kaum zu bewältigen ist. Der Juristin Sabine Finkenthei, die den Volksentscheid zur Offenlegung der Geheimverträge von Anfang an unterstützt hat, ist es dankenswerter Weise gelungen, 10 Kollegen zu finden, die sich an der Prüfung beteiligen – und alle arbeiten in ihrer Freizeit auf rein ehrenamtlicher Basis. Unterdessen konnten bereits basierend auf der Arbeit auch erste juristische Schritte eingeleitet werden. Weitere Schritte werden folgen. Für die kontinuierliche Arbeit danken wir allen Mitwirkenden des Arbeitskreises ausdrücklich und wünschen für die Arbeit nur das Beste!
Übrigens: Aus den bisher veröffentlichten Dokumenten ging bereits hervor, wie viel Geld die politisch Verantwortlichen für die Durchführung der Teilprivatisierung an Kanzleien und andere „Berater“ bezahlt haben: Über 16 Millionen DM. Und was geben unsere Volksvertreter jetzt aus, um die Verträge anzufechten? Nichts. Es liegt an uns, die Kastanien aus dem Feuer oder besser das „Kind“ aus dem teilprivatisierten Brunnen zu holen.
Wie wir die Teilprivatisierung beenden können? Da stehen uns mehrere Wege offen. Schauen Sie hier!

und weitere Hinweise

Sehenswertes & Erhellendes: Vortrag des Statistikers Prof. Bosbach über die Privatisierung der Altersvorsorge (“Die Instrumentalisierung der Zukunftsangst”)
30 Mrd. € mehr könnten nach Schätzung der Deutschen Steuergewerkschaft im Staatssäckel sein, ohne Berücksichtigung der Milliarden, die in der Schweiz und in anderen Steueroasen liegen.
Zu dem dlf-Feature: Zurückgepfiffen – Gefährden Steuerfahnder den Wirtschaftsstandort Deutschlands? vom Dienstag, 10. April 19.15 Uhr

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